Für die EVP ist eine Rückweisung des Budgets politisch nicht erstrebenswert. Unter den gegebenen Umständen zieht sie es jedoch aus den folgenden Gründen in Erwägung.
Die markante Steuererhöhung von 7% ist aus Sicht der EVP zu hoch. Die EVP sieht den Bedarf einer Steuererhöhung aufgrund der Corona-Krise und der Bedürfnisse einer wachsenden Stadt. Sie tritt aber für eine moderatere Steuererhöhung von 3 bis 4% ein.
Der Stadtrat hat auch dieses Jahr Entnahmen in der Höhe von 8 Mio. aus den Parkhausreserven budgetiert, obwohl eine Mehrheit des Gemeinderates diese in der letzten Budgetdebatte deutlich verworfen hat. Der Stadtrat ignoriert damit den politisch klar geäusserten Willen einer Mehrheit des Gemeinderates. Die nötige gesetzliche Grundlage für die Entnahme liegt dem Gemeinderat zudem bisher nicht vor. Eine Entnahme aus den Parkhausreserven wäre somit im Moment rechtswidrig.
Der Stadtrat hat die Leistungen des Kantons aus dem Zusatzleistungsgesetz (Abstimmung vom 27. September 2020) budgetiert. Im Moment erscheint unklar, ob die Zahlungen schon im nächsten Jahr erfolgen werden.
Nur schon mit den Parkhausreserven und den allenfalls fehlenden Zahlungen aus dem Zusatzleistungsgesetz kommen wir auf einen Fehlbetrag von über 20 Mio. Wir erachten es nicht in der Verantwortung des Gemeinderates, Ausgabenkürzungen in dieser Höhe vorzunehmen. Es ist aus unserer Sicht Aufgabe des Stadtrates, ein ausgewogenes Budget zu präsentieren, das sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite berücksichtigt.
Winterthur, 20.10.2020