Das Wahlgesetz des Kantons Zürich verhindert dies, denn gemäss § 28 Abs. 1 lit. C GPR dürfen Geschwister und ihre Ehegatten nicht der gleichen Exekutivbehörde angehören.
Die EVP Winterthur bedauert es ausserordentlich, wird aber nun die Kandidatur von Barbara Günthard Fitze zurückziehen. Sie wird nochmals eine Lagebeurteilung vornehmen und dann informieren, ob die Partei an den Ersatzwahlen 2017 eine Kandidatin oder einen Kandidaten stellen wird.