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Parolen der EVP Winterthur

Die EVP Winterthur hat an ihrer Parteiversammlung vom Mittwoch, 11. Mai zur kantonalen Vorlage betreffend Änderung der Wahlvoraussetzungen für Bezirksrichter Stimmfreigabe beschlossen.

Es wird einerseits anerkannt, dass die Bevölkerung bisher die Möglichkeit hatte, juristisch ausgebildete Personen anstatt Laien zu wählen und trotzdem Laien den Vorzug gegeben hat. Aber es wird andererseits auch festgehalten, dass gute Rechtskenntnisse für die Geschäfte am Bezirksgericht wichtig sind und darum juristische Profis unabdingbar sind.

Zur Initiative „Schaffe und Wohne z’Winterthur“ sagt die EVP einstimmig nein. Sie ist überzeugt, dass die mit der Initiative gesetzten Ziele nicht direkt beeinflussbar sind und die Umsetzung einen grossen administrativen Aufwand ohne klaren Auftrag mit sich bringen würde.