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Stellungnahme der EVP zur Auflage der neuen Parkplatzverordnung

Die heute vom Stadtrat präsentierte Parkplatzverordnung ist im Gegensatz zur Version von 2015 verschlankt und vereinfacht worden. Wir können nachvollziehen, dass es keine einfache Aufgabe war, eine mögliche mehrheitsfähige Lösung zu finden. So ist etwa die Streichung der als Lenkungsmassnahme vorgesehenen Parkplatzbewirtschaftung aus unserer Sicht verständlich, hat doch vermutlich nicht zuletzt diese Massnahme zur Ablehnung in der Volksabstimmung geführt.

Ansonsten ist man mit der neuen Verordnung dem Gewerbe und der Wirtschaft weit entgegen gekommen. Einerseits sind in gewissen Gebieten mehr Beschäftigten- und Kundenparkplätze möglich, andrerseits hat sich der Stadtrat auch viel Spielraum für individuelle Lösungen gelassen. Es sind aber gerade die Berufspendler, die zu den Hauptverkehrszeiten die Strassen übermässig belasten und den öffentlichen Verkehr unattraktiv werden lassen. Die vorliegende Parkplatzverordnung ist darum leider in diesem Bereich nicht zukunftsgerichtet.

Die EVP hat sich schon im Rahmen des veröffentlichten Städtevergleichs zur innerstädtischen Mobilität in einer Fraktionserklärung besorgt gezeigt über den hohen Anteil des motorisierten Individualverkehrs in Winterthur und des daraus resultierenden Verkehrsproblems in unserer Stadt. In den Erläuterungen zur Parkplatzverordnung wird erwähnt, dass Parkplätze in der Meinung der Bevölkerung nichts mit dem Verkehrsaufkommen zu tun haben, Verkehrsfachleute aber das Gegenteil bestätigten. Der Stadtrat vertraut also in dieser Sache nicht Experten, sondern lieber der „Volksmeinung“.

In vielen Punkten sind wir mit der neuen Vorlage zufrieden, so z.B. mit der Regelung zur Erstellung von Motorrad- und Veloparkplätzen, mit der Ermöglichung von autoarmen oder autofreien Nutzungen oder dass bei sogenannt abweichenden Lösungen ein Mobilitätskonzept verlangt werden kann.

Die EVP wird im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Parkplatzverordnung ihre Kritikpunkte konkretisieren.